Sport in Prävention
Kurse und Mitgliedschaft
Wir bieten unseren regelmäßigen Kursbesuchern gerne eine Mitgliedschaft in der KSV Auedamm an.
Werden Sie Mitglied: Sie bezahlen einen Grundbeitrag und können so zusätzlich an den sportlichen und gesellschaftlichen Angeboten des Hauptvereins (nicht der Abteilungen) teilnehmen.
Mitglieder Sport in Prävention zahlen zum Grundbeitrag bei Teilnahme an einem Kursangebot eine ermäßigte Kursgebühr bzw. 10-er Karte.
Rehasport
Unser Rehasport besteht erst seit August 2019 und verfügt erst über ein kleines Angebot.
Neben Rehasport auf ärztlicher Verordnung, werden auch Nachfolgeangebote ohne Verordnung unter qualifizierter Leitung angeboten.
Die Nachfolgeangebote richten an Menschen, die nach Ablauf einer Verordnung weiter dauerhaft in Bewegung bleiben möchten. Das Angebot eignet sich aber auch präventiv für Neu- und Wiedereinsteiger. Für eine Teilnahme an Nachfolgeangeboten ist eine Mitgliedschaft Rehasport nötig.
Im Rehabilitationssport auf Verordnung gibt es keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden oder Zuzahlungen zu entrichten, um am Rehasportangebot teilzunehmen.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme wird jedoch eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis erbeten.
Wird die Mitgliedschaft über den Zeitraum der Verordnung fortgesetzt, so richtet sich die Mitgliedschaft nach den im Verein allgemein gültigen Regelungen.
Die Möglichkeit der Teilnahme endet für Nicht-Mitglieder nach Ablauf der Verordnungsdauer bzw. nach Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist.
Mitglieder Rehasport
- können am sozialen Vereinsleben/ Vereinsvernstaltungen teilnehmen
- haben eine vierteljährliche Zahlweise und Kündigungsmöglichkeit
- können alle Angebote Rehasport nutzen (sofern freie Kapazitäten vorhanden)
- zahlen den ermäßigten Mitgliedsbeitrag im Präventionssport (z.B. Yogakurs)
- erhalten einen Rabatt bei der Nutzung eines zusätzlichen Abteilungssportes:
Pro Monat: Beitrag Rehasport 13,00 € plus 5,00 € (plus gff. Zusatzbeitrag der Abteilung falls erhoben, z.B. Budo)
Mitgliedschaft Gesundheitssport
Auszug aktuelle Beitragsordnung
1. Beitragstarif
Tarif Sport in Prävention
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Grundbeitrag pro Monat (nur in Verbindung mit der Nutzung von Kursangeboten)
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Zuzüglich zum Grundbeitrag
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„Modern“
Vierteljährliche Zahlung, Vierteljährliche Kündigung
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4,00 € Für Mitglieder der Abteilungen entfällt der Grundbeitrag
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Kursgebühr - Die Preise der Kurse entnehmen Sie bitte dem aktuellen Kursplan
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Tarif Rehasport
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Grundbeitrag pro Monat Rehasport mit Verordnung
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Beitrag pro Monat Nachfolgeangebot ohne Verordnung
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„Modern“
Vierteljährliche Zahlung, Vierteljährliche Kündigung
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8,00 € (freiwillige Mitgliedschaft)
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13,00 €
Beinhaltet die Nutzung aller Rehasportangebote, nicht die der Abteilungen
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Für Mitglieder der Abteilungen KSV Auedamm entfällt der Grundbeitrag
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18,00 € plus ggf. Zusatzbeitrag der Abteilung (wenn erhoben z.B. Budo) Beinhaltet die zusätzliche Nutzung von Angeboten der Abteilungen KSV Auedamm
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2. SEPA – Basislastschriftverfahren und Fälligkeiten
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Mitgliedsbeiträge, Einmalbeiträge und Zusatzbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bzw. als SEPA – Basislastschrift eingezogen.
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Die Beitragszahlungen sind vierteljährlich fällig und werden vom Hauptverein jeweils am 15. Januar/ 15. April/ 15. Juli/ 15. Oktober abgebucht.
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Der Einmalbeitrag für den Zeitraum Eintritt bis nächste Fälligkeit wird je nach Eintrittsdatum am 15. Februar, 15. April, 15.Juli, 15. Oktober oder 15. Dezember abgebucht.
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Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, wird vierteljährlich die Beitragsrechnungen übersandt und der Betrag erhöht sich um 2,00€ pro Rechnung.
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Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 2,00€ zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
3. Sonstiges
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Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben. Ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.
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Rehasportler auf Verordnung müssen keine Mitgliedschaft eingehen, die Zahlung eines Beitrages wird jedoch zur Unterstützung und Erhaltung der Rehasportangebote erbeten. Der Beitrag bietet die Teilnahme an den Angeboten der Rehasportabteilung und geselligen Veranstaltungen des Hauptvereins (nicht der Abteilungen KSV Auedamm)
4. Kündigung
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Kündigungen sind vierteljährlich zum 31.03./30.06./30.09./31.12. unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
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Die Kündigung muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an die Geschäftsstelle ist zulässig – geschaeftsstelle@ksvauedamm.de
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Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich, es besteht bis zum jeweiligen Kündigungstermin eine Beitragspflicht. Beitragsrückzahlungen sind nicht möglich.
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Innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.