KSV Auedamm e.V.


Unser Kodex

 

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Sportvereins steht die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht, die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutzes an oberster Stelle.

Für unseren Verein gelten folgende Regeln:

 

Geltungsbereich

Die Aufsichtspflicht gilt für das regelmäßig stattfindende Sportangebot, für das ein Kind oder Jugendlicher angemeldet ist. Auch für weitergehende Angebote außerhalb des Sportangebots (Feste, Feiern, Wettkampffahrten, Freizeiten etc.) übernehmen die verantwortlichen Personen die Aufsichtspflicht. Über die genauen Termine der Angebote werden die Eltern schriftlich informiert. Bei bestimmten Angeboten ist eine schriftliche Anmeldung bzw. Zustimmung der Eltern/ Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die aufsichtführenden Personen sind für das Geschehen nur in der genutzten Sportstätte und nur während des bekannten Zeitrahmens verantwortlich. Dazu gehören auch die Geräteräume und ggf. auch die Umkleiden, Waschräume oder Toiletten. Eine persönliche Anwesenheit der aufsichtführenden Person in den Umkleiden sowie in anderen Nebenräumen ist dabei nicht erforderlich und möglich. Übungsleiter und Helfer stehen aber bei Konflikten als klärende Ansprechpartner zur Verfügung und betreten dann ggf. (mit vorheriger Ankündigung) die Umkleiden bzw. begleiten jüngere Kinder auf die Toilette. Hierfür ist aber eine ausdrückliche Absprache mit den Übungsleitern und Helfern erforderlich.


Beginn und Ende

Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Sportstätte kurz vor Beginn des Angebots. Begleiten Eltern die Kinder auf dem Hin- und Rückweg, überzeugen sie sich davon, dass die Sportstunde wie üblich auch stattfindet und der/die Übungsleiter vor Ort ist.
Unsere Übungsleiter und Helfer sind in der Regel spätestens 10 Minuten vor Beginn der Sportstunde in der Sportstätte. Mit Abschluss der Übungseinheit sind die Kinder von den Eltern in der Halle abzuholen. Da nach der Übungseinheit in aller Regel Übungseinheiten für andere Gruppen angeboten werden, ist es den Übungsleitern nicht möglich, das Verlassen der Halle durch die Kinder zu überprüfen. Die Eltern haben daher durch Absprache mit ihren Kindern dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder in der Halle auf die Eltern warten. Sollte mit den Kindern eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Eltern die Kinder vor der Sportstätte abholen, so geschieht dies in eigener Verantwortung.
Bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen an anderen als den sonst üblichen Trainingsorten beginnt die Aufsichtspflicht der Übungsleiter mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abfahrt am Sammel- bzw. Treffpunkt. Sie endet nach Rückkehr am Sammel- bzw. Treffpunkt mit der Übergabe an die Eltern/Begleitpersonen.

 

Hin- und Rückweg

Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg zur Sportstätte ist durch die Erziehungsberechtigten sicherzustellen.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, wie die Kinder/Jugendlichen diesen Weg zurücklegen und ob sie dies eigenständig tun. Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen, um den Übungsleiter/innen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
Kinder im Vorschulalter sollten grundsätzlich von den Eltern (oder von diesen beauftragten Personen) zum Sportangebot gebracht bzw. wieder abgeholt werden.

 

Allgemeine Regeln

Kinder verlassen die Sportstätte nicht während des Angebots. Sollte es einen wichtigen Grund für das kurzfristige Verlassen geben (Gang zur Toilette), melden sich die Kinder beim Übungsleiter ab oder lassen sich - soweit dies aufgrund des Alters des Kindes erforderlich ist - durch einen Helfer oder ein Elternteil begleiten (gilt für jüngere Kinder).
Eltern haben ihre Erreichbarkeit für Notfälle auch während des Sportangebots sicherzustellen, in dem sie mit der Anmeldung ihres Kindes bei dem Sportverein ihre Telefonnummern hinterlegen und bei Änderungen diese unverzüglich dem Übungsleiter oder der Geschäftsstelle mitteilen.
Bei Kindern ist ein vorzeitiges Verlassen eines Sportangebots nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.
Jugendliche können, nach Absprache mit dem Übungsleiter und nach Darlegung der Gründe (z. B. wichtiger Arzttermin, wichtige schulische Verpflichtungen) auch vorzeitig eine Sportstunde verlassen.
Grundsätzlich können Eltern gerne ihren Kindern bei den Sportangeboten zuschauen. Sie sollten sich allerdings auch auf die Zuschauerrolle beschränken.
Unsere Übungsleiter und Helfer achten die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen; sie betreten nur auf deren ausdrücklichen Wunsch die Duschräume, sie klopfen an, wenn sie die Umkleiden betreten.